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Gruselberichte der Gewerbeaufsicht

Kritik an Arbeitszeiten in der Gastronomie

Bremen. Gewerbeaufsicht - nicht alle Unternehmer dürften begeistert sein, wenn der Besuch vom Amt plötzlich vor der Tür steht. Wie vielfältig die Verstöße von Firmen gegen rechtliche Bestimmungen sind, zeigen die aktuellen Jahresberichte der Behörde. Die Prüfer förderten sie nicht nur eine Unzahl schadhafter Produkte zutage. Sie stießen auch auf hochgiftige Stoffe, die achtlos gelagert wurden, auf massive Überschreitungen gesetzlicher Arbeitszeiten und auf Asbest-Sanierungen ohne jede Schutzmaßnahme.

 

Allein die Hälfte aller Produkte, die die Prüfer unter die Lupe nahmen, erwiesen sich als schadhaft. Starthilfekabel für Autos waren zu dünn, oder ihre Klemmen waren zu schwach. Immer wieder fehlte zudem der Hinweis, ob ein Kabel stark genug ist, dass damit auch ein Diesel mit seinem hohen Strombedarf gestartet werden kann. Mit solchen Kabeln können Verbraucher sich Verbrennungen zuziehen, es bestehe sogar Brandgefahr, heißt es in dem Bericht.

 

Von Mehrfachsteckern gingen Brandgefahren aus, und wegen Sicherheitsmängeln beanstandeten die Prüfer fast alle Öllampen-Typen, die sie untersuchten: 16 von 18. Entweder der Verschluss war so unsicher, dass das Öl ausläuft, wenn sie umkippen - Brandgefahr. Oder sie waren so konstruiert, dass Kleinkinder leicht an das Öl herankommen - gängige Duftnoten wie Vanille, Zimt oder Mandarine können durchaus ihr Interesse wecken. Aber schon kleinste Mengen, vor allem wenn sie in die Lunge gelangen, können zu schwersten Komplikationen führen, bis hin zum Tod.

 

Auch bei Spielzeugen wurde die Gewerbeaufsicht fündig: Etwa zehn Prozent der untersuchten Produkte zeigten Mängel 'mit einem ernsten Risiko'. So fanden sich Phthalate, die als Weichmacher in Kunststoffen verwendet werden, die aber in Spielzeugen für Kleinkinder verboten sind. Sie stehen im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen. Vielfach fanden die Prüfer auch verschluckbare Kleinteile, die sich leicht ablösen ließen. Und sogenannte 'Pufferbälle' mit ihren zahllosen Gummi-Tentakeln zeigten sich als leicht entflammbar, 'sobald sie in die Nähe einer offenen Flamme kamen'.

 

Mehr gefährlicher Abfall

Sorgen macht der Gewerbeaufsicht auch der stark zunehmende Umschlag gefährlicher Abfälle in Bremens Häfen. Dabei ist alles: stark staubende, feste und flüssige Abfälle. In diesem 'lukrativen Geschäft' seien vor allem Unternehmen tätig, die sonst mit Schüttgut arbeiten. 'Das Problembewusstsein für den Umgang mit gefährlichen Stoffen/Abfall und den hieraus resultierenden zusätzlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Umweltschutz ist in dieser Branche nicht sonderlich ausgeprägt', heißt es in den Dokumenten. Wie das konkret aussehen kann, zeigt ein Fall aus dem Hafen: Prüfer stießen nach Hinweisen auf ein baurechtlich nicht genehmigtes Lager mit entzündlichen Flüssigkeiten, das 'in keiner Weise' den gesetzlichen Vorgaben entsprach: Brandmelde- und Blitzschutzanlage, automatisch verschließbare Türen, Löschwasserrückhaltung, dichter Fußboden, zweiter Fluchtweg, Einlagerungspläne sowie ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen - all das ist verbindlich vorgeschrieben, nichts davon existierte.

 

'Die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu einer ernsten Gefahr durch Stofffreisetzung oder zu einem Brand kommen könnte, war sehr hoch.' Zumal Vieles in zerbeulten, korrodierten Fässern lagerte, in 'Fallhöhen' von über 1,50 Metern und teils nicht einmal standsicher. Die Fässer drohten durchzurosten oder auf den Paletten einfach umzukippen. Die Gewerbeaufsicht fürchtete den Austritt 'einer erheblichen Menge an toxischen Stoffen' und schloss den Betrieb.

 

Thema Asbest: Seit 20 Jahren gelten strenge Auflagen für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit dem krebserregenden Stoff. Doch aus 'Unkenntnis oder Gleichgültigkeit' wurden Schutzmaßnahmen für Gesundheit und Umwelt missachtet - auch eine Folge des 'harten Wettbewerbs um Aufträge', heißt es in dem Bericht. Arbeiten müssen der Gewerbeaufsicht sieben Tage vor Beginn mitgeteilt werden, nur bestimmte Fachbetriebe dürfen sie durchführen. So weit die Theorie. In der Praxis wurde dann zum Beispiel die Fassade eines Mehrfamilienhauses von Asbestplatten befreit - ohne Mitteilung an die Behörde und 'ohne jegliche Schutzmaßnahmen für die Umwelt und die Beschäftigten'. 2500 Euro Bußgeld musste der Unternehmer zahlen - er war schon einmal erwischt worden.

 

Auch um Arbeitszeiten kümmert sich die Gewerbeaufsicht - und hat dabei zuletzt die Gastronomie unter die Lupe genommen. Maßstab: Das Arbeitszeitgesetz lasse tägliche Arbeitszeiten von acht, maximal zehn Stunden zu, wenn die Überstunden abgefeiert werden können. In der Gastronomie bedeutet diese Regelung offenbar nur ein Stück bedrucktes Papier. Die Überprüfungen habe in allen Fällen massive Verstöße ergeben. Küchenpersonal war bis zu 16 Stunden ohne Pause im Einsatz, generell seien Arbeitszeiten von zwölf Stunden die Regel. Nach einem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog setzte die Behörde Strafen von mehreren Tausend Euro fest, die meisten seien inzwischen rechtskräftig.

 

 

Quelle: Weser Kurier vom 23.08.2010, Autor: Bernd Schneider

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