Änderungen beim Kindergeld
Lange hat es gedauert, nun ist es endlich soweit: Ab dem 01. Januar 2012 erhältst du während deiner gesamten Ausbildung Kindergeld. Und zwar unabhängig von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Die einzige Voraussetzung ist, dass du noch keine 25 Jahre alt bist.
Wenn deine Ausbildungsvergütung bisher höher als 8.004,00 Euro brutto im Jahr war, musstest du ohne Kindergeld auskommen. Für manche Auszubildende war das ein Problem, da somit trotz Tariferhöhungen weniger Geld in der Tasche war. Mit dem sogenannten Steuervereinfachungsgesetz fällt diese Grenze zum 01. Januar 2012 weg.
Damit kommt die Politik einer entsprechenden Forderung der Gewerkschaft NGG nach.
Mehr Spielraum in Tarifrunden
Diese neue Regelung bedeutet mehr Spielraum für die Höhe der Forderung in Tarifrunden. Denn auch Auszubildende brauchen Geld zum Leben. Nutze das und mach mit in der Gewerkschaft NGG.
Den Anspruch auf Kindergeld hast du auch, wenn du auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bist oder dich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme befindest.
Die Höhe ist gestaffelt und beträgt:
Weiter Fragen beantwortet die deine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Gewerkschaft NGG vor Ort.
Machst du eine Ausbildung in der Ernährungsindustrie, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Nahrungsmittelhandwerk? Hier kannst du der Gewerkschaft NGG sofort online beitreten.
Wichtig: Der Beitritt wird vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an außergewerkschaftliche Stellen erfolgt nicht.