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Weihnachtsgeldrechner für das Hotel- und Gaststättengewerbe Land Bremen

Weihnachtsgeld bringt nicht der Weihnachtsmann, sondern...

…hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen ausgehandelt. Auch für Dich?

 
Der Manteltarifvertrag für das Hotel– und Gaststättengewerbe im Land Bremen ist allgemeinverbindlich. Dies bedeutet, dass ALLE Beschäftigten der Branche mit ungekündigtem, mindestens einem Jahr andauernden Arbeitverhältnis Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, egal ob voll- oder teilzeitbeschäftigt, gelernte Kraft oder Aushilfe.
 
Das Weihnachtsgeld beträgt nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit 20 % des Tarifentgeltes, nach 5 Jahren 27,5 % und nach 10 Jahren 32,5 %.
 
Um nachrechnen zu können, wie hoch der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist, haben wir einen Rechner erstellt. Einfach Datei öffnen, Tariflohn und Beschäftigungsdauer eingeben - fertig!
 
PS: Die meisten Azubis haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld - Du auch? Wir helfen weiter!
 

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