Die Gemeinschaftsverpflegung umfasst alle Dienstleistungen, die für die Vorbereitung und die Lieferung von Mahlzeiten an Personen notwendig sind, die in Einrichtungen leben und/oder arbeiten: private und öffentliche Unternehmen, Verwaltungen, Krippen, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Gefängnisse, Kasernen usw..
Ausgliederungen von Betriebskantinen stellen Betriebsräte und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Für die Beschäftigten bringt der neue Arbeitgeber oft Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen. NGG verhandelt mit den einzelnen Catering-Konzernen über eigene Tarifverträge, mit dem Ziel die Arbeitsbedingungen auch in den Kantinen zu verbessern.
Betriebsräte haben bei der Vergabe von Catering-Aufträgen mitzubestimmen. Damit es Argumente gegen den billigsten Anbieter gibt, wurde von den europäischen Sozialpartnern ein "Leitfaden für das wirtschaftlich günstigste Angebot" entwickelt.
"Rechte kennen - Rechte nutzen"
Für Beschäftigte im Caterin, die eine Änderungskündigung erhalten haben wir einen speziellen Flyer entwickelt.
Was tun, wenn der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht?
Nicht gleich Ja sagen!