Arbeits und Sozialrechtsprobleme hat jeder mal im Leben. Über 2.000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein: Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr. Die NGG hilft ihren Mitgliedern, ihr Recht im Beruf zu wahren. Unser kostenloser Rechtsschutz gibt Sicherheit bei solchen Streitfällen. Prozesse sind teuer. Auch wenn man gewinnt. Mitglieder der Gewerkschaft NGG haben es besser. Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher: mit sachkundiger Beratung und kostenloser Prozessvertretung. Wenn nötig, sogar durch alle Instanzen. Denn: Wer recht hat, soll auch Recht bekommen. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung, Rechtshilfe und Prozessvertretung. Er wird wirksam bei:
Zum Beispiel: Die Kosten für einen Kündigungsschutzprozess
(Es werden vier Monatseinkommen
à EUR 1.500,00 zugrunde gelegt.) EUR 6.000,00
Gerichtskosten
(inkl. Zeugenentschädigung) EUR 180,00
Rechtsanwaltskosten
(bei drei Gebührensätzen) EUR 973,24
Gerichtskosten
(inkl. Zeugenentschädigung) EUR 271,20
Rechtsanwaltskosten
(bei drei Gebührensätzen) EUR 1.258,25
Kosten für den Anwalt
des Arbeitgebers EUR 1.258,25
Wenn der Prozess in Erster Instanz gewonnen wird, muss ein Arbeitnehmer ohne den Rechtsschutz der NGG auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: Dies sind EUR 973,24.
Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.
Wenn der Prozess in Zweiter Instanz verloren wird, muss ein Arbeitnehmer ohne den Rechtsschutz der NGG alle Kosten tragen. Dies sind EUR 3.940,94.
Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.
Mitglieder der Gewerkschaft NGG können es sich leisten, für ihr Recht zu streiten. Da die DGB-Gewerkschaften Rechtsschutzsekretäre beschäftigen, ist für Gewerkschaftsmitglieder die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht kostenlos.
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